Konditionen
Grundversicherung
Ab dem ersten Juli 2022 kann psychologische Psychotherapie über die Grundversicherung abgerechnet werden. Sie benötigen dazu eine Anordnung für psychologische Psychotherapie von Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin oder Ihrem Psychiater/Psychiaterin, diese muss vor der ersten Sitzung elektronisch vorliegen. Eine Anordnung ist eine Gutsprache für 15 Sitzungen. Danach kann bei Bedarf und in Rücksprache mit dem Hausarzt/der Hausärztin eine zweite Anordnung beantragt werden. Die Sitzungen werden nach effektiver Dauer sowie Vor- und Nachbereitungszeit über Tarmed abgerechnet.
Weniger als ein Arbeitstag vorher abgesagte Sitzungen werden privat verrechnet und nicht von der Krankenkasse übernommen.
Zusatzversicherung/SelbstzahlerInnen
Seit dem 1. Juli 22, seit der Einführung des Anordnungsmodelles, bezahlen die meisten Zusatzversicherungen Psychotherapie bei Therapeuten, welche über die Grundversicherung abrechnen können, nicht mehr.
Ich biete Therapie/Selbsterfahrung auch für SelbstzahlerInnen an, welche nicht über die Krankenkasse abrechnen möchten oder können:
Einzelsitzung: 60 Minuten kosten 180.– inkl. Vor- und Nachbereitung.
Paar- oder Familiensitzungen: 60 Minuten kosten 220.- inklusive Vor- und Nachbereitung.
Weniger als ein Arbeitstag vorher abgesagte Sitzungen werden privat verrechnet.